Bei einem Gewinn von über € 30.000,- helfen Investitonen Steuer zu sparen!
Seit der Veranlagung 2010 besteht die Möglichkeit der Geltendmachung eines Gewinnfreibetrags für alle natürlichen Personen unabhängig davon ob sie ihren Gewinn mittels Einnahmen-Ausgabenrechnung oder Bilanzierung ermitteln. Für Gewinne bis € 30.000 steht der Grundfreibetrag in Höhe von 13% zu. Investitionen sind nicht notwendig. Übersteigt der Gewinn € 30.000,- kann zusätzlich zum Grundfreibetrag ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden. 13% des Gewinnes, der den Betrag von € 30.000,- übersteigt, können steuerfrei belassen werden, wenn im gleichen Kalenderjahr bestimmte begünstigte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens oder bestimmte Wertpapiere angeschafft werden. Basis für eine optimale Planung der Investitionen ist eine Gewinnprognose für das Jahr 2018. Kontaktieren Sie uns, wir unterstützen Sie gerne.
Ab der Veranlagung 2017 wird der Kirchenbeitrag nur dann als Sonderausgabe berücksichtigt, wenn die Zahlung von der Kirchenbeitragsstelle an das Finanzamt gemeldet wird. Der geleistete Beitrag wird jener Person zugeordnet, für welche die Einzahlung geleistet wurde. Soll der Kirchenbeitrag abweichend von der Meldung der Kirchenbeitragsstelle verwendet werden, ist das neue Formular L1d zu verwenden. Hierbei ist zu beachten, dass den Kirchenbeitrag immer nur absetzen kann, wer ihn bezahlt hat. Bei Überweisung mit einem Bankkonto steht der Zahler fest. Eine Rückvergütung der Zahlung durch den anderen Partner wurde vom VwGH nicht anerkannt. Wir empfehlen daher: Überprüfen Sie bitte für die Veranlagung 2018 ob der Zahler auch derjenige ist, bei dem der Kirchenbeitrag in der Steuererklärung abgesetzt werden soll.
Am 21. März 2018 wurde im Nationalrat beschlossen, den Umsatzsteuersatz auf Leistungen von Beherbergungs- und Campingumsätzen wiederum von 13% auf 10% zu senken. Somit entfällt die komplexe Aufteilung von Beherbergung (bisher 13%) und Verköstigung (auch 10%). Anzuwenden ist der günstigere Steuersatz auf Umsätze die nach dem 31. Oktober 2018 ausgeführt werden.
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