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NEWS
DIE WICHTIGSTEN INFORMATIONEN FÜR SIE​

Gewinnfreibetrag 2018

28/10/2018

 
Bei einem Gewinn von über € 30.000,- helfen Investitonen Steuer zu sparen!

Seit der Veranlagung 2010 besteht die Möglichkeit der Geltendmachung eines Gewinnfreibetrags für alle natürlichen Personen unabhängig davon ob sie ihren Gewinn mittels Einnahmen-Ausgabenrechnung oder Bilanzierung ermitteln.

Für Gewinne bis € 30.000 steht der Grundfreibetrag in Höhe von 13% zu. Investitionen sind nicht notwendig.

Übersteigt der Gewinn € 30.000,- kann zusätzlich zum Grundfreibetrag ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden. 13% des Gewinnes, der den Betrag von € 30.000,- übersteigt, können steuerfrei belassen werden, wenn im gleichen Kalenderjahr bestimmte begünstigte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens oder bestimmte Wertpapiere angeschafft werden. 

Basis für eine optimale Planung der Investitionen ist eine Gewinnprognose für das Jahr 2018. Kontaktieren Sie uns, wir unterstützen Sie gerne.



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