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NEWS
DIE WICHTIGSTEN INFORMATIONEN FÜR SIE​

Wichtige Steuertermine im Jänner 2021

7/1/2021

 
Am 15.1.2021 sind u.a. fällig:
  • Umsatzsteuervorauszahlung für November 2020
  • Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Dezember 2020
  • Kommunalsteuer für Dezember 2020

Wichtige Steuertermine im Dezember 2020

29/11/2020

 
Am 15.12.2020 sind u.a. fällig:
  • Umsatzsteuervorauszahlung für Oktober 2020
  • Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für November 2020
  • Kommunalsteuer für November 2020
Bis zum 31.12.2020 ist es noch möglich die Arbeitnehmerveranlagung für 2015 und die Energieabgabenrückvergütung für 2015 einzureichen. Außerdem endet die siebenjährige Aufbewahrungspflicht für Aufzeichnungen und Belege des Jahres 2013. Achtung, gilt nicht für Immobilien! Hier beträgt die Aufbewahrungsfrist 22 Jahre!

Wichtige Steuertermine im August 2020

2/8/2020

 
Am 17.8.2020 sind u.a. fällig:
  • Umsatzsteuervorauszahlung für Juni 2020 / für das 2. Quartal 2020
  • Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Juli 2020
  • Kommunalsteuer für Juli 2020
  • Kammerumlage für das 2. Quartal 2020
  • Kraftfahrzeugsteuer für das 2. Quartal 2020
  • Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlung für das 3. Quartal 2020

Wichtige Steuertermine im Juli 2020

25/6/2020

 
Am 15.7.2020 sind unter anderem fällig:
  • Umsatzsteuervoranmeldung für Mai 2020
  • Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Juni 2020
  • Kommunalsteuer für Juni 2020
  • Am 30.6.2020: Abgabe der Zusammenfassende Meldung für Mai

Wichtige Steuertermine im Juni 2020

2/6/2020

 
Am 15.6.2020 sind unter anderem fällig:
  • Umsatzsteuervoranmeldung für April 2020
  • Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Mai 2020
  • Kommunalsteuer für Mai 2020
  • Am 31.5.2020: Abgabe der Zusammenfassende Meldung für April

Wichtige Steuertermine im Mai 2020

4/5/2020

 
Am 15. Mai 2020 sind u.a. folgende Abgaben fällig:
  • Umsatzsteuervorauszahlung für März 2020 sowie das 1. Quartal 2020
  • Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für April 2020
  • Kommunalsteuer für April 2020
  • Kammerumlage für das 1. Quartal 2020
  • Kraftfahrzeugsteuer für das 1. Quartal 2020
  • Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlung für das 2. Quartal 2020
Achtung: Als Unterstützung zur Sicherung der Liquidität von Betrieben während der COVID-19-Krise kann der Zeitpunkt der Entrichtung von Abgaben bis zum 30.9.2020 hinausgeschoben werden (Stundung). Auch seitens der ÖGK werden ausständige Beträge nicht eingemahnt, hier erfolgt eine automatische Stundung, sofern das Unternehmen von einer behördlichen Schließung betroffen ist.

Wichtige Steuertermine im April 2020

14/3/2020

 
Am 15.4.2020 sind unter anderem fällig:
  • Umsatzsteuervoranmeldung für Feber 2020
  • Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für März 2020
  • Kommunalsteuer für März 2020
  • Am 30.4.2020: Abgabe der Zusammenfassende Meldung für März

Wichtige Steuertermine im März 2020

2/3/2020

 
Am 16.3.2020 sind unter anderem fällig:
  • Umsatzsteuervoranmeldung für Jänner 2020
  • Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Feber 2020
  • Kommunalsteuer für Feber 2020
  • Am 31.3.2020: Abgabe der Zusammenfassende Meldung für Februar

Wichtige Steuertermine im Februar 2020

30/1/2020

 
Am 15.2.2020 sind unter anderem fällig:
  • Umsatzsteuervoranmeldung für Dezember 2019 bzw. für das 4. Quartal 2019
  • Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Jänner 2020
  • Kommunalsteuer für Jänner 2020
  • Kraftfahrzeugsteuer für das 4. Quartal 2019
  • Kammerumlage für das 4. Quartal 2019
  • Einkommen- bzw Körperschaftsteuer- Vorauszahlung für das 1. Quartal 2020
Registrierkassa
Bis zum 15.2.20 muss der Jahresendbeleg 2019 (=Dezember Monatsbeleg) mittel Belegcheck-App und individuellem Authentifizierungscode geprüft werden. Mit Erscheinen des grünen Häckchens ist die Ordnungsmäßigkeit dokumentiert und auf FinanzOnline zu sehen.

Eine wichtige Änderung in der Umsatzsteuer seit 1.1.2020

16/1/2020

 
Seit 01.01.2020 gibt es zusätzliche Voraussetzungen für die Steuerfreiheit bei Innergemeinschaftlichen Lieferungen:
Vor dem StRefG 2020 mussten folgende materiellrechtliche Voraussetzungen für eine Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen geben sein:
  • Ein Unternehmer liefert einen Gegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet,
  • Der Abnehmer ist Unternehmer, juristische Person bzw. Erwerber eines neuen Fahrzeugs und
  • Der Erwerb ist beim Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat steuerbar.             
Nach dem StRefG 2020 müssen zusätzlich zu den oben genannten bisherigen Voraussetzungen weitere materielle Voraussetzungen für die Steuerfreiheit vorliegen, nämlich dass sowohl
  • dem liefernden Unternehmer die UID des Empfängers mitgeteilt wurde als auch
  • der Unternehmer seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung nachgekommen ist bzw. sein Versäumnis zur Zufriedenheit der Behörden ordnungsgemäß begründet.                          
ACHTUNG! Die Zusammenfassende Meldung für innergemeinschaftliche Lieferungen und sonstige innergemeinschaftliche Leistungen ist bis zum Ablauf des auf den Meldezeitraum (Kalendermonat oder Kalendervierteljahr) folgenden Kalendermonates einzureichen!
z.B. Meldezeitraum Jänner 2020 ist bis spätestens 29. Februar 2020 zu übermitteln.
Sollte die Meldung nicht rechtzeitig erfolgen, geht die Steuerfreiheit verloren!!! Das bedeutet: 20%/13%/10% Umsatzsteuer auf die Lieferung müssen an das Finanzamt abgeführt werden.
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