Am 15.1.2021 sind u.a. fällig:
Am 15.12.2020 sind u.a. fällig:
Am 17.8.2020 sind u.a. fällig:
Am 15.7.2020 sind unter anderem fällig:
Am 15.6.2020 sind unter anderem fällig:
Am 15. Mai 2020 sind u.a. folgende Abgaben fällig:
Am 15.4.2020 sind unter anderem fällig:
Am 16.3.2020 sind unter anderem fällig:
Am 15.2.2020 sind unter anderem fällig:
Bis zum 15.2.20 muss der Jahresendbeleg 2019 (=Dezember Monatsbeleg) mittel Belegcheck-App und individuellem Authentifizierungscode geprüft werden. Mit Erscheinen des grünen Häckchens ist die Ordnungsmäßigkeit dokumentiert und auf FinanzOnline zu sehen. Seit 01.01.2020 gibt es zusätzliche Voraussetzungen für die Steuerfreiheit bei Innergemeinschaftlichen Lieferungen:
Vor dem StRefG 2020 mussten folgende materiellrechtliche Voraussetzungen für eine Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen geben sein:
z.B. Meldezeitraum Jänner 2020 ist bis spätestens 29. Februar 2020 zu übermitteln. Sollte die Meldung nicht rechtzeitig erfolgen, geht die Steuerfreiheit verloren!!! Das bedeutet: 20%/13%/10% Umsatzsteuer auf die Lieferung müssen an das Finanzamt abgeführt werden. |
|