NAEBE & PARTNER STEUERBERATUNG IN KLAGENFURT
  • Home
  • Unsere Leistungen
    • Überblick
    • Termin buchen
    • Honorarübersicht
  • Termin buchen
  • Unser Team
  • Service
    • nützliche Links
    • Klienteninfo
    • Klientenportal
  • Karriere
  • Kontakt
  • Klientenportal
  • Home
  • Unsere Leistungen
    • Überblick
    • Termin buchen
    • Honorarübersicht
  • Termin buchen
  • Unser Team
  • Service
    • nützliche Links
    • Klienteninfo
    • Klientenportal
  • Karriere
  • Kontakt
  • Klientenportal

NEWS
DIE WICHTIGSTEN INFORMATIONEN FÜR SIE​

Naturkatastrophen - außergewöhnliche Belastung

19/10/2023

 
Kosten im Zusammenhang mit Naturkatastrophen sind im Rahmen der Einkommensteuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung als außergewöhnliche Belastung - OHNE SELBSTBEHALT - absetzbar.
Notwendig dafür ist eine Niederschrift der Gemeindekommission über die Schadenserhebung sowie Rechnungen für Sanierung/Ersatzbeschaffungen.
Es können sämtliche Kosten die im Zusammenhang mit der unmittelbaren Beseitigung der Katastrophenfolgen entstehen, abgesetzt werden wie beispielsweise
- Beseitigung von Wasser und Schlammreste
- Entsorgung von unbrauchbaren Gegenständen
- Mauerentfeuchtung und Raumtrocknung
- Mietkosten für ein Überbrückungsquartier
- Reparatur und Sanierung von Wohnhäusern und Wohnung wie Fußboden, Verputz, Ausmalen, Kanalisation, Reparatur von Zäunen etc.
-Ersatzbeschaffung zerstörter Gegenstände (Möbel, Elektrogeräte - auch Radio und Fernsehgeräte, Kleidung etc.) mit bis zu € 2.000,00 pro Person
Nicht steuerlich absetzbar sind beispielsweise Deko-Gegenstände, Fotoausrüstungen, Sammlungen, Bücher, CDs, Luxusgegenstände, Sportgeräte, Swimmungpool.

Auch bei Zweitwohnsitzen können die Kosten für die Schadensbeseitigung steuerlich geltend gemacht werden, jedoch nicht die Reparatur und Sanierung derselben.

Subventionen oder Versicherungsleistungen kürzen die absetzbaren Kosten!

Wichtige Steuertermine im November 2023

19/10/2023

 
Im November 2023 sind u.a. folgende Termine zu beachten:
Am 15. November 2023 sind u.a. fällig:
  • Umsatzsteuervoranmeldung für September 2023 bzw. für das 3.Quartal 2023
  • Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer für Oktober 2023
  • Einkommensteuer und Körperschaftsteuer Vorauszahlung 4. Viertel 2023
  • Kraftfahrzeugsteuer für das 3. Quartal 2023
  • Kammerumlage für das 3. Quartal 2023

Wichtige Steuertermine im Juni 2022

17/5/2022

 
Im Juni 2022 sind u.a. folgende Termine zu beachten:
Am 15 Juni 2022 sind u.a. fälligt:
  • Umsatzsteuervoranmeldung für April 2022
  • Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer für Mai 2022
Bis 30. Juni 2022: Abgabe der Zusammenfassenden Meldung für Mai 2022

Wichtige Steuertermine im Mai 2022

17/4/2022

 
Im Mai 2022 sind u.a. folgende Termine zu beachten:
Am 16. Mai 2022 sind u.a. fälligt:
  • Umsatzsteuervoranmeldung für März 2022 bzw. 1. Quartal 2022
  • Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer für April 2022
  • Einkommensteuer-Vorauszahlung und Körperschaftsteuer-Vorauszahlung 2. Viertel
  • Kammerumlage für 1. Quartal 2022
Bis 31. Mai 2022: Abgabe der Zusammenfassenden Meldung für April 2022

NOVA Erhöhung!

15/4/2021

 
Ab 1.7. 2021 gilt eine Erhöhung und Erweiterung der NOVA!
Aber Achtung, e
s gibt eine Übergangsfrist:
Für Fahrzeuge, für die ein unwiderruflicher schr
iftlicher Kaufvertrag vor dem 1. Juni 2021 abge-schlossen wurde und deren Lieferung oder innergemeinschaftlicher Erwerb vor dem 1. November 2021 erfolgt, kann noch die bis zum 30. Juni 2021 geltende Rechtslage angewendet werden.
Sind Investitionen in den Fuhrpark geplant, sollten die Kaufverträge spätestens am 31. Mai 2021 abgeschlossen werden.

Ausfallsbonus 11/20, 12/20 und 1/21

8/4/2021

 
Achtung! Die Möglichkeit der Antragstellung für den Ausfallsbonus November 2020, Dezember 2020 und Jänner 2021 besteht nur noch bis 15. April 2021!

Wichtige Steuertermine im April 2021

4/4/2021

 
Am 15.4.2021 sind unter anderem fällig:
  • Umsatzsteuervoranmeldung für Feber 2021
  • Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für März 2021
  • Kommunalsteuer für März 2021

Wichtige Steuertermine im März 2021

1/3/2021

 
Am 15.3.2021 sind unter anderem fällig:
  • Umsatzsteuervoranmeldung für Jänner 2021
  • Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Feber 2021
  • Kommunalsteuer für Feber 2021

Ende der Antragsfrist für die COVID-19 Investitionsprämie

17/2/2021

 
Die Antragsfrist für die Inanspruchnahme der AWS-Investitionsprämie läuft mit 28.2.2021 ab.
Es werden nicht rückzahlbare Zuschüsse an Unternehmen gewährt, die zwischen dem 1.8.2020 und dem 31.5.2021 erste Maßnahmen für die aktivierungspflichtigen Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen vornehmen und bis spätestens 28.2.2023 umsetzen. Förderungsfähig sind Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen, die bis spätestens 28.2.2021 beantragt werden.
Alle nötigen Informationen finden Sie auf der Homepage der AWS - für Rückfragen, Erklärungen oder Hilfe bei der Antragstellung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wichtige Steuertermine im Feber 2021

1/2/2021

 
Am 15.2.2021 sind unter anderem fällig:
  • Umsatzsteuervoranmeldung für Dezember 2020 bzw. für das 4. Quartal 2020
  • Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Jänner 2021
  • Kommunalsteuer für Jänner 2021
  • Kraftfahrzeugsteuer für das 4. Quartal 2020
  • Kammerumlage für das 4. Quartal 2020
  • Einkommen- bzw Körperschaftsteuer- Vorauszahlung für das 1. Quartal 2021
Registrierkassa
Bis zum 15.2.21 muss der Jahresendbeleg 2019 (=Dezember Monatsbeleg) mittel Belegcheck-App und individuellem Authentifizierungscode geprüft werden. Mit Erscheinen des grünen Häckchens ist die Ordnungsmäßigkeit dokumentiert und auf FinanzOnline zu sehen.
<<Vorher

KONTAKT
KOSCHATSTRASSE 131
​9020 KLAGENFURT AM WÖRTHERSEE
T:
+43 463 57919-0
F: +43 463 57919-21

E: [email protected]


​
Impressum
​Datenschutz