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NEWS
DIE WICHTIGSTEN INFORMATIONEN FÜR SIE​

Termin 31.12.2019

12/4/2019

 
Gewinnfreibetrag 2019
Für Gewinne bis € 30.000 steht der Grundfreibetrag in Höhe von 13% zu. Übersteigt der Gewinn € 30.000,- kann zusätzlich zum Grundfreibetrag ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden. Wurden keine oder nicht ausreichende Investitionen getätigt, besteht die Möglichkeit in Wertpapiere zu investieren. Alle in Euro begebenen Anleihen- und Immobilienfonds gelten als begünstigte Wertpapiere. Aber ACHTUNG! Die Wertpapiere sollten bis 31.12.2019 auf Ihrem Depot verfügbar sein!

Registrierkassen Jahresendbeleg
Nach dem letzten getätigten Umsatz am 31.12.2019 ist der Jahresbeleg zu erstellen. Die Aufbewahrungsfrist für den Beleg beträgt sieben Jahre! Bitte auch an die Sicherung auf einem externen Datenspeicher denken. Für die Prüfung des Jahresendbeleges mit Hilfe der Belegcheck-App ist bis zum 15.2.2019 Zeit.

Arbeitnehmerveranlagung 2014
Bis 31.12.2019 besteht noch die Möglichkeit die Arbeitnehmerveranlagung für 2014 an das Finanzamt zu übermitteln.

Aufbewahungspflicht
Am 31.12.2019 endet die siebenjährige Aufbewahrungspflicht für Aufzeichnungen und Belege des Jahres 2012, sofern diese nicht für laufende Verfahren benötigt werden. Achtung! Für Aufzeichnungen im Zusammenhang mit Immobilien beträgt die Aufbewahrungsfrist 22 Jahre!

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KONTAKT
KOSCHATSTRASSE 131
​9020 KLAGENFURT AM WÖRTHERSEE
T:
+43 463 57919-0
F: +43 463 57919-21

E: office@naebe-partner.at


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