Der Familienbonus ist ein Absetzbetrag in der Höhe von Euro 1.500 pro Kind und Jahr. Begrenzt wird der Familienbonus Plus nur durch die Höhe der eigenen Einkommensteuer und die absolute Höhe des Familienbonus von jährlich 1.500 Euro pro Kind bis zum 18. Geburtstag. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes verringert sich der Familienbonus Plus auf 500 Euro jährlich. Voraussetzung für den Bezug ist, dass Familienbeihilfe bezogen wird.
Wenn z.B. jemand bisher 3.000 Euro Lohnsteuer bezahlt und zwei Kinder unter 18 Jahren hat, wird derjenige in Zukunft keine Einkommensteuer mehr bezahlen. Der Familienbonus Plus wird nur auf Antrag gewährt, entweder monatlich über die Lohnverrechnung oder jährlich nachträglich über die Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung. Voll ausgeschöpft werden kann dieser dann ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von ca. 1.700 Euro bei einem Kind. Bei (Ehe) Partner kann der Familienbonus wahlweise aufgeteilt werden. Das heißt eine Person kann entweder den vollen Familienbonus für das jeweilige Kind beziehen oder der Betrag wird zwischen den (Ehe) Partner aufgeteilt (50/50). Die Wahlfreiheit gewährt Eltern Spielraum, den Steuervorteil optimal zu nutzen. Aufgrund der Neuregelung entfallen ab 2019 der Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr. Für weitere Informationen steht Ihnen Frau MMag. Astrid Mutzl unter [email protected] oder telefonisch mit der Telefonnummer +43 463 57919-42 gerne zur Verfügung. Kommentare sind geschlossen.
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