Ab dem 01.01.2020 tritt das Recht auf elektronischem Verkehr mit Behörden (§ 1a E-Goverment Gesetz) in Kraft. Das bedeutet: Alle Bundesbehörden und Behörden, die Bundesgesetze umsetzen, müssen ab diesem Zeitpunkt elektronische Zustellungen ermöglichen.
Unternehmen sind ab 1.1.2020 zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung verpflichtet und müssen alle Vorraussetzungen geschaffen haben, um elektronische Zustellungen empfangen zu können. Ausgenommen davon sind Unternehmen, die wegen Unterschreiten der Umsatzgrenze nicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind. Gemeint sind hiermit die sogenannten „Kleinunternehmer“ iS § 6 Abs 1 Z 27 UstG, die aufgrund von Jahresumsätzen unter Euro 30.000,-- (ab 01.01.2020 Euro 35.000,-) Ust-befreit sind und gemäß § 21 Abs. 6 USG auch keine USt-Erklärungen abzugeben haben. Für Privatanwender (z.B Kleinunternehmer) besteht jedoch die Möglichkeit, freiwillig an der e-Zustellung teilzunehmen. Die Teilnahme an der E-Zustellung ist (auch nach dem 1.1.2020) unzumutbar, wenn das Unternehmen nicht über die dazu erforderlichen technischen Voraussetzungen oder über keinen Internetanschluss verfügt. Sofern keine elektronische Zustellmöglichkeit vorliegt, wird die versendete Behörde eine postalische Zustellung vornehmen. Derzeit sind noch keine Sanktionen im Falle einer „Nicht-Teilnahme“ vorgesehen. Die elektronische Zustellung bietet allerdings auch Vorteile. Die „gelben Zettel“ und der Weg zur Post gehören der Vergangenheit an. Zustellungen können weltweit und rund um die Uhr eingesehen werden. Die elektronische Zustellung ermöglicht zudem kürzere Verfahrenszeiten. Erledigungen der Finanzbehörden werden weiterhin in Finanzonline zugestellt und von uns wie gehabt kontrolliert, bearbeitet und weiterversendet. Zusätzlich zur Information wird der Schriftverkehr der Finanzbehörden über „Mein Postkorb“ angezeigt. In der Nachrichtenübersicht „Mein Postkorb“ werden alle Nachichten angezeigt, die an Ihr Unternehmen zugestellt wurden. Sie werden per E-Mail an Ihre hinterlegten Verständigungsadressen beanchrichtigt, wenn eine neue Nachricht eingetroffen ist. ACHTUNG! Regelmäßig nachsehen! Weiterführende Informationen zur Erstmaligen Anwendung am Unternehmensserviceportal USP erhalten Sie unter www.usp.gv.at. Informationen zur Anmeldung einer Handysignatur finden Sie unter www.handy-signatur.at. Informationen zur Bürgerkarte finden Sie unter www.bürgerkarte.at. Kommentare sind geschlossen.
|
|