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Informationen Coronavirus

Themenübersicht

Überblick über alle Hilfsmaßnahmen

1.) Hilfsfonds

     1.1) Garantien der Republik
     1.2) Fixkostenzuschuss ​​
     1.3) Fixkostenzuschuss 800.000
     1.4) Verlustersatz


​2.) Härtefällefonds
     2.1) Phase I
     2.2) Phase II ​

​3.) Kurzarbeit und Unterbrechung
     3.1) Corona - Kurzarbeit
     3.2) Auflösung/Unterbrechung des Dienstverhältnisses

*.) Sonderinfo zu familienhafter Mitarbeit


​4.) Garantien und Überbrückungskredite
     4.1) Allgemein - AWS
     4.2) Tourismus - OEHT
     4.3) 
Export - OeKB
​
5.)
Sozialversicherungsbeiträge

6.) Finanzamtszahlungen

7.) Aussetzen von Mieten, Kreditraten etc.

8.) Investitionsprämie

weiterführende Links
 

Überblick über alle Hilfestellungen für Unternehmer

Den besten Überblick über alle angebotenen Hilfsmaßnahmen in Zusammenhang mit der Milderung der Schäden durch das Coronavirus finden Sie auf der dafür eingerichteten Seite der WKO. Von dort finden Sie auch weitere Links zu den Seiten des BMF, AWS etc.
DIREKT ZUR Info-SEITE DER WKO
 

1.) Hilfsfonds

Neben dem bisherigen "Corona-Härtefällefonds" gibt es auch einen eigenen "Corona-Hilfsfonds" der zum einen mit staatlichen Bankgarantien und zum anderen mittels direkten Zuschüssen helfen soll. 
 

​1.1) Garantien der Republik

Garantien sind über die Hausbank des jeweiligen Unternehmens zu beantragen. Damit sollen Betriebsmittelkredite österreichischer Unternehmen mit einer Haftung durch die Republik Österreich unterstützt werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie entweder bei Ihrer Haubank oder auf der Infoseite des AWS.

Die Info-Seite des AWS erreichen Sie unter folgendem Link:
https://www.aws.at/aws-garantie/ueberbrueckungsgarantie/
 

1.2) Fixkostenzuschuss

Die Beantragung von Fixkostenzuschüssen ist seit dem 20.05 im FinanzOnline jedes Unternehmens bzw. durch den Steuerberater möglich. Die Beantragung soll bis Ende August 2021 möglich sein. Die Grundvoraussetzung für einen Fixkostenzuschuss ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 40% gegenüber dem Vergleichszeitraum aus 2019. Als Vergleichszeitraum kommen folgende Perioden in Frage:
  • Entweder: vereinfachend das 2. Quartal (April bis Juni 2020 vs. April bis Juni 2019)
  • oder: bis zu 3 einander folgende Betrachtungszeiträume aus den folgenden:
    • 16.03.2020 bis 15.04.2020 vs. 16.03.2019 bis 15.04.2019
    • 16.04.2020 bis 15.05.2020 vs. 16.04.2019 bis 15.05.2019
    • 16.05.2020 bis 15.06.2020 vs. 16.05.2019 bis 15.06.2019
    • 16.06.2020 bis 15.07.2020 vs. 16.06.2019 bis 15.07.2019
    • 16.07.2020 bis 15.08.2020 vs. 16.07.2019 bis 15.08.2019
    • 16.08.2020 bis 15.09.2020 vs. 16.08.2019 bis 15.09.2019

Die Fixkosten die ersetzt werden müssen entweder zwischen dem 16.03. und dem 15.06.2020 (bei Quartal oder den ersten drei Betrachtungszeiträumen) angefallen sein, oder in den jeweiligen Betrachtungszeiträumen, die für den Zuschuss ausgewählt werden. Zu den förderungsfähigen Kosten zählen:
  • Mieten (vorher Ausschöpfung der Möglichkeiten zur Mietzinsminderung nötig!)
  • Versicherungsprämien
  • Zinsaufwendungen
  • vertragliche Zahlungsverpflichtungen, die unkündbar oder betriebsnotwendig sind
    • z.B.: Jahresabschluss-, Buchhaltungs- oder Lohnverrechnungskosten
  • Lizenzkosten
  • Strom-, Gas-, Telefon- und Internetkosten
    • hierzu zählen auch Ausgaben für andere Heizungsmittel (Öl, Pellets etc.)
  • Unternehmerlohn
    • mindestens € 666,66 und maximal € 2666,66
    • Hierzu ist der Vorjahresgewinn laut Steuerbescheid durch die Anzahl der Monate mit unternehmerischer Tätigkeit zu dividieren
  • Ersatz des Wertverlusts von verderblichen und saisonalen Waren, wenn sie mehr als 50% ihres Wertes verlieren

Staffelung der Zahlungen des Bundes je nach Ausfallhöhe:
  • 40 - 60% Ausfall: 25% Ersatzleistung
  • 60 - 80% Ausfall: 50% Ersatzleistung
  • 80 - 100% Ausfall: 75% Ersatzleistung
Sowohl der Umsatzeinbruch, als auch der Betrag der Fixkosten, müssen aber einer Zuschusshöhe von € 12.000,- von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bestätigt werden. Nach Feststellung des Schadens wird der Zuschuss in drei Tranchen ausbezahlt, wobei derzeit nur die erste beantragbar ist. Die erste Tranche umfasst 50% des gesamten Zuschusses, die folgenden beiden je 25%.

Die vollständigen Förderrichtlinien, weitere Informationen und einen FAQ-Katalog finden Sie auf der extra dafür eingerichteten Homepage:
​https://www.fixkostenzuschuss.at/
 

1.3) Fixkostenzuschuss 800.000

Neben dem Fixkostenzuschuss I steht ein weiterer Fixkostenzuschuss zur Verfügung. Dabei ist der Zuschuss ab einem Umsatzausfall gegenüber dem Vorjahreszeitraum (immer 2019) von bereits 30% im Ausmaß des Ausfalls möglich. Der Zuschuss selbst beträgt die selbe prozentuelle Höhe wie der Umsatzausfall, also beispielsweise bei einem Umsatzausfall von 97% ebenfalls 97%. Die Beantragung soll bis zum 31.12.2021 über Finanzonline möglich sein.

Zusätzlich zu den bisherigen Fixkosten sind außerdem Abschreibungen, Geschäftsführerbezüge und frustrierte Aufwendungen förderfähig. Die Betrachtungszeiträume sind bis zu 10 aufeinanderfolgende Zeiträume der nachfolgenden:
  • 16.09.2020 bis 30.09.2020
  • Oktober 2020
  • November 2020
  • Dezember 2020
  • Jänner 2021
  • Februar 2021
  • März 2021
  • April 2021
  • Mai 2021
  • Juni 2021

Die ausgewählten Betrachtungszeiträume können außerdem in 2 Blöcke aufgeteilt werden, wobei das Auslassen des November und/oder Dezember (aufgrund eines Umsatzersatzes) nicht als Aufteilung in Blöcke zählt. Es wäre daher beispielsweise möglich als ersten Block Jänner bis Februar und als zweiten Mai bis Juni auswählen.
​
Die Beihilfe aus dem Fixkostenzuschuss 800.000 ist mit Zahlungen von 100% Kreditgarantien und den Umsatzersätzen für November und Dezember  gegenzurechnen und darf in Summe maximal EUR 800.000 betragen. 

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Fixkostenzuschuss:
​​https://www.fixkostenzuschuss.at/
 

1.4) Verlustersatz

​​Der Verlustersatz ist neben dem Fixkostenzuschuss I und dem Fixkostenzuschuss 800.000 die dritte Möglichkeit eine direkte Beihilfe zu erhalten. Dabei ist die Voraussetzung neben einem Mindestumsatzausfall von 30% außerdem, dass das Unternehmen einen Verlust in den ausgewählten Betrachtungszeiträumen erwirtschaftet hat. Als Betrachtungszeitraum kommen die selben Zeiträume wie beim Fixkostenzuschuss 800.000 in Frage:

  • 16.09. bis 30.09.2020
  • Oktober
  • November
  • Dezember
  • Jänner
  • Februar
  • März
  • April
  • Mai
  • Juni

Hier ist eine Lücke bei den Betrachtungszeiträumen nur für den November und/oder Dezember möglich, wenn hierfür ein Umsatzersatz in Anspruch genommen worden ist. Der Verlustersatz darf außerdem nicht mit dem Fixkostenzuschuss 800.000 kombiniert werden.
Der Zuschuss beträgt hier bei Klein- und Kleinstunternehmen 90% des Verlustes und bei größeren 70% des Verlustes. Ausgenommen sind dabei bei der Ermittlung Anlagenkäufe und -verkäufe. Der Maximalbetrag für den Verlustersatz beträgt EUR 3 Millionen.

Bei der Beantragung der ersten Tranche werden 70% des voraussichtlichen Verlustersatzes ausbezahlt, wobei dem Antrag eine Prognoserechnung über die künftigen Verluste beizulegen ist. 

Weitere Informationen zum Verlustersatz finden Sie ebenfalls auf der Homepage des Fixkostenzuschuss:
​​​https://www.fixkostenzuschuss.at/
 

2.) Härtefonds für Familienbetriebe, Selbstständige und Ein-Personen-Unternehmen

 

2.1) Phase I

Die Phase I des Härtefällefonds ist mit 20.04. durch Phase II ersetzt worden. Anträge sind daher nur noch für Phase II möglich.
 

2.2) Phase II

Aufgrund von massiver Kritik an den zu engen Kriterien für Hilfszahlungen in Phase I wird der Kreis der Anspruchsberechtigten in Phase II erweitert. Ab dem 16.04. soll eine Vorab-Version des Antragsformulars auf der WKO-Homepage abrufbar sein. Phase II steht ab dem 20.04. zur Verfügung und hat folgende Eckpunkte:
  • der Fonds wird von € 1 Milliarde auf € 2 Milliarden aufgestockt
  • Gründer, die zwischen 01.01.2020 und 15.03.2020 gegründet haben, sind anspruchsberechtigt
    • sie erhalten einen Pauschalbetrag
  • Die Einkommensgrenzen (Ober- und Untergrenze) entfallen
    • aber die Einkünfte müssen positiv sein
  • auch mehrfach Sozialversicherte sind anspruchsberechtigt
  • Nebenverdienste sind kein Ausschlusskriterium mehr
    • aber sie werden bei der Höhe des Anspruchs angerechnet
  • Eine Pflichtversicherung bzw. freiwillige Versicherung in der gesetzliche Sozialversicherung muss gegeben sein
Die Allgemeinen Kriterien der Phase I sollen allerdings nicht verändert werden.

Mit 26.04. sind weitere Verbesserungen beschlossen worden:
  • Der Betrachtungszeitraum kann nun bis zum 15.09. ausgedehnt werden
  • Zwischen dem 15.03. und dem 15.09. können daher 3 beliebige Monate zur Berechnung ausgewählt werden
  • Mindestförderhöhe von € 500,- pro Monat (in Summe € 1.500,-)
    • trotzdem bleibt die Maximalhöhe von € 2.000,- pro Monat bestehen
  • Der Corona-Familienhärteausgleich ist von der Doppelförderung ausgenommen
    • Zuschuss aus dem Familienfonds ist kein Ausschlussgrund für den Härtefällefonds II
  • Versicherungsentschädigungen sind kein Ausschlussgrund mehr, müssen aber als Nebeneinkünfte angegeben werden

Mit 27.05. sind nochmals weitere Verbesserungen beschlossen worden:
  • Die Förderhöhe wird durch einen Comeback-Bonus deutlich erhöht
  • Die Förderdauer wird von drei auf sechs Monate erhöht
    • damit wird auch der Betrachtungszeitraum bis Mitte Dezember ausgedehnt
  • Geringfügig unternehmerisch tätige Pensionisten sind künftig anspruchsberechtigt
    • damit ist die SV aus eigener beruflicher Tätigkeit nicht mehr Voraussetzung
  • ACHTUNG: bereits eingereichte Anträge müssen nicht erneut eingereicht werden, sie werden nach den neuen Richtlinien geprüft, wodurch sich Verbesserungen ergeben könnten

Höhe der Förderung
  • maximal € 2.000,- für maximal 6 Monate (in Summe max. € 12.000,-)
    • mindestens € 500,-
  • der erste Betrachtungszeitraum ist der erste Monat der Krise
    • 1. betrachteter Monat: von 16.03. bis 15.04.
  • Auszahlungen aus Phase I werden auf Phase II angerechnet
  • Zusätzlich gibt es seit dem 27.05. auch noch einen Comeback-Bonus von € 500,- pro Monat (damit in Summe für 6 Monate € 3.000,-)
    • Der Bonus gilt für alle, die Anspruch auf Auszahlungen der zweiten Phase haben
    • er wird für bereits erledigte Anträge automatisch ausbezahlt

Wer kann ansuchen
  • die allgemeinen Anspruchsgruppen bleiben gleich wie in Phase I und sind daher:
    • Ein-Personen-Unternehmer
    • Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen
    • Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind
    • Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
    • Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer
    • Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich) 

Zur Antragsstellung benötigen Sie folgende Daten:
  • Erträge/Betriebseinnahmen (Waren-/Leistungserlöse) des Betrachtungszeitraums (z.B. 16. März bis 15. April)
  • Nebeneinkünfte (Einnahmen abzüglich Ausgaben) des Betrachtungszeitraums (z.B. Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung oder unselbständiger Arbeit nach Steuern)
    • Aus Vereinfachungsgründen können die Nebeneinkünfte desjenigen Kalendermonats herangezogen werden, in welchem der Betrachtungszeitraum beginnt. (März 2020) Darüber hinaus kann aus Vereinfachungsgründen der durchschnittliche Steuersatz des Vergleichsjahres für die Ermittlung der Netto-Nebeneinkünfte herangezogen werden. Der Durchschnittssteuersatz kann aus dem Einkommensteuerbescheid abgeleitet werden: Einkommensteuer dividiert durch Einkommen = Durchschnittsteuersatz
    • Das heißt, dass sie Ihre Einkommensteuer laut letztem Steuerbescheid durch Ihr Einkommen dividieren und diesen Durchschnittssteuersatz auf Ihre Nebeneinkünfte anwenden
    • ACHTUNG: wenn Ihre Nebeneinkunft ein normales Dienstverhältnis ist, dann können Sie direkt Ihren Nettomonatslohn (Auszahlung auf Ihr Konto) nehmen und müssen keine Steuer mehr abziehen.
  • Zur Identifikation werden folgende Angaben des Förderungswerbers benötigt:
    • ​Persönliche Steuernummer
    • Sozialversicherungsnummer
    • KUR oder GLN (Freie Dienstnehmer ausgenommen)

weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html

Die genauen Förderrichtlinien, ein Musterformular sowie Berechnungsbeispiele finden Sie hier:
WKO - Förderrichtlinie - Phase 2 (Stand 27.05.)
File Size: 113 kb
File Type: pdf
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WKO - Musterformular - Phase 2 (Stand 15.04.)
File Size: 3916 kb
File Type: pdf
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Den Antrag können Sie selbst auf der Seite der WKO stellen. Sollten Sie Fragen haben, stehen Ihnen unsere MitarbeiterInnnen gerne zur Verfügung!
 

3.) Corona-Kurzarbeit und Unterbrechung des Dienstverhältnisses

 

3.1) Corona-Kurzarbeit

Damit ist eine spezielle Form der Kurzarbeit gemeint, die schneller und leistbarer als normale Kurzarbeit sein soll. Sie soll für alle Unternehmensgrößen und Branchen nutzbar sein. Die Corona-Kurzarbeit soll binnen 48 Stunden abrufbar sein und die Mitarbeiter sollen zu 100% zuhause bleiben und dennoch weiter im Unternehmen beschäftigt bleiben. Mit Einigung ab dem 17.03.2020 übernimmt das AMS bereits ab dem ersten Monat der Corona-Kurzarbeit die Sozialversicherungskosten des Arbeitgebers. Es ist außerdem laut AMS möglich rückwirkende Anträge zu stellen.

Die neuen AMS-Richtlinien mit 20.03. enthalten folgende wesentliche Verbesserungen:
  • Der Antrag kann jederzeit ohne Fristen eingebracht werden (ab 16.3.)
  • Offene Urlaube und Zeitausgleich müssen nicht vorab verbraucht, sondern können eingefroren werden
  • Die gekürzte Normalarbeitszeit muss im Durchrechnungszeitraum gegeben sein – so kann auch eine zeitweilige Nullbeschäftigung in ein Kurzarbeitsmodell integriert werden.
  • Übernahme der SV-Beiträge ab Beginn der Kurzarbeit.
  • Auch Geschäftsführer sind gefördert, soferne sie ASVG-versichert sind
  • Auch für einzelne Mitarbeiter möglich.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Dokumenten, Vorlagen und Beispielen.

ACHTUNG: Aufgrund der laufenden Änderungen und News versuchen wir unsere Homepage laufend aktuell zu halten, dennoch empfehlen wir Ihnen sich auch auf den Seiten der WKO, AK etc. zu informieren.

WKO:
https://www.wko.at/service/faq-coronavirus-infos.html#heading_corona_kurzarbeit 
Arbeiterkammer:
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/coronavirus/Corona-_Kurzarbeit.html 
ÖGB:
https://www.oegb.at/cms/S06/S06_0.a/1342627537004/home/fragen-antworten-zur-corona-kurzarbeit
AMS:
https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit

Allgemeine Informationen

KSW - FAQs zur Kurzarbeit (Stand 14.04.)
File Size: 182 kb
File Type: pdf
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KSW - Überblick Kurzarbeit (Stand 25.03.)
File Size: 253 kb
File Type: pdf
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WKO - Factsheet Corona-Kurzarbeit (Stand 20.03.)
File Size: 580 kb
File Type: pdf
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WKO - Handlungsanleitung und Erläuterungen zur Corona-Kurzarbeit (Stand 20.03)
File Size: 225 kb
File Type: pdf
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Infoblatt - AMS Meldung und Kontakt (Stand 15.03.)
File Size: 175 kb
File Type: pdf
Download File

AMS - Aktuelle Infos Corona-Kurzarbeit (Stand 20.03.)
File Size: 122 kb
File Type: pdf
Download File

BMF - FAQ zur Corona-Kurzarbeit (Stand 17.03.)
File Size: 415 kb
File Type: pdf
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Vorlagen und Beispiele

Vorlage - Einzelvereinbarung Corona-Kurzarbeit (Stand 20.03.)
File Size: 66 kb
File Type: docx
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Vorlage - Betriebsvereinbarung (bei Betriebsrat) Corona-Kurzarbeit (Stand 20.03.)
File Size: 66 kb
File Type: docx
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AMS - Ansuchen für Corona-Kurzarbeit (Stand 20.03.)
File Size: 108 kb
File Type: pdf
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AMS - Erläuterungen zu den Pauschalsätzen und Beispiele (Stand 20.03.)
File Size: 585 kb
File Type: pdf
Download File

WKO - Rechenbeispiele Kosten Corona-Kurzarbeit (Stand 19.03.)
File Size: 197 kb
File Type: pdf
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Weitere Dokumente des AMS zum Download finden Sie hier:
https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit/downloads-kurzarbeit
Hier gelangen Sie zum Corona-Kurzarbeit Rechner des AMS:
https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit/rechner-fuer-kurzarbeit
 

3.2) Auflösung und Unterbrechung von Dienstverhältnissen

Alternativ zur Corona-Kurzarbeit steht Betrieben außerdem die Möglichkeit offen Dienstverhältnisse einvernehmlich zu lösen und den Arbeitnehmern gleichzeitig eine fixe Wiedereinstellungszusage zu geben. Die damit eigentlich verbundene Auszahlung von Abfindungen etc. kann dabei auf das später neu beginnende Arbeitsverhältnis übertragen werden. Weitere Informationen können Sie unserem Infoblatt - Unterbrechung Arbeitsverhältnis entnehmen. Außerdem finden Sie anbei eine Vorlage zur Lösung des Dienstverhältnisses inklusive Wiedereinstellungszusage.
Falls gewünscht, finden Sie anbei auch noch eine Vorlage zur Lösung eines Dienstverhältnisses OHNE Wiedereinstellungszusage.

ACHTUNG: Das Frühwarnsystem ist bei einvernehmlicher Lösung oder Kündigung von mindestens 5 Arbeitsverhältnissen bei mehr als 20 Arbeitnehmern dem AMS schriftlich zu melden. Die Frist für die Auflösung kann bis auf 1 Tag verkürzt werden, wenn im Antrag ans AMS die Auflösungsnotwendigkeit wegen der Epidemie unvorhersehbar war und ein Zuwarten Arbeitsplätze gefährden würde. (Siehe WKO - Factsheet Auflösung mit Wiedereinstellungszusage)

Allgemeine Informationen

Infoblatt - Unterbrechung Arbeitsverhältnis (Stand 16.03.)
File Size: 155 kb
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WKO - Factsheet Auflösung mit Wiedereinstellungszusage (Stand 17.03.)
File Size: 115 kb
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Infoblatt - AMS Meldung und Kontakt (Stand 15.03.)
File Size: 175 kb
File Type: pdf
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Vorlagen und Beispiele

Vorlage - Lösung Dienstverhältnis mit Wiedereinstellungszusage (Stand 16.03.)
File Size: 13 kb
File Type: docx
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Vorlage - Lösung Dienstverhältnis mit Wiedereinstellungszusage und Aussetzung der Abrechnung von Ansprüchen (Stand 18.03.)
File Size: 13 kb
File Type: docx
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Vorlage - Lösung Dienstverhältnis mit Wiedereinstiegszusage und Aussetzung der Abrechnung von Ansprüchen - Abfertigung alt (Stand 18.03.)
File Size: 13 kb
File Type: docx
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Vorlage - Lösung Dienstverhältnis OHNE Wiedereinstellungszusage (Stand 16.03.)
File Size: 13 kb
File Type: docx
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*.) Sonderinformation zu familienhafter Mitarbeit

Da es derzeit in manchen Betrieben zu Arbeitskräftemangel kommen kann, hat das Sozialministerium klar gestellt, dass "familienhafte Mitarbeit" nicht unter die Ausgangsbeschränkungen fällt. Dennoch sollte man bei mitarbeitenden Familienmitgliedern vorsichtig sein, um nicht in ein Dienstverhältnis zu geraten. Wichtig ist dabei vor allem, dass die Mitarbeit unentgeltlich sein muss, was auch mögliche Sachbezüge umfasst. Eine genaue Beurteilung ist jedenfalls vom Einzelfall abhängig.

Anbei finden Sie ein Merkblatt zur "familienhaften Mitarbeit" dem Sie die notwendigen Informationen entnehmen können. Außerdem finden Sie eine Mustervereinbarung zur "familienhaften Mitarbeit" , die jedenfalls vor Beginn der Tätigkeit ausgefüllt werden sollte.

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter natürlich gerne zur Verfügung!
Merkblatt - familienhafte Mitarbeit
File Size: 1560 kb
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Mustervereinbarung - familienhafte Mitarbeit
File Size: 129 kb
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4.) Garantien und Überbrückungskredite

 

4.1) AWS - Bundeshaftungen

Jedes Unternehmen, dass eine Bankgarantie durch den Staat benötigt, soll auch eine bekommen. Konkret werden Garantien für Überbrückungsfinanzierungen im Ausmaß von 10 Mio. Euro durch das Austria Wirtschaftsservice (AWS) angeboten. Weitere Informationen entnehmen Sie unseren Infoblättern zum AWS bzw. zur OEHT (Tourismus- und Freizeitwirtschaft). Sie finden außerdem den Ausschnitt der konkreten Förderbedingungen des AWS beigefügt.
  • Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen (das sind Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter/innen, max. 50 Mio. Euro Umsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme) aller Branchen. 
  • Mit der Garantie werden 80 % eines Überbrückungskredites besichert. 
  • Die Laufzeit der Überbrückungsfinanzierung beträgt 5 Jahre. 
  • Die Einreichung erfolgt über die finanzierende Hausbank, die Förderstelle, die Austria Wirtschaftsservice (AWS), entscheidet über die Vergabe der Haftung. 
  • UPDATE 17.03.
    • Es soll in den kommenden Tagen auch ein beschleunigtes Verfahren geben
    • Bearbeitungs- & Garantieentgelte entfallen
    • Auch für Erweiterung einer bestehenden Kreditlinie nutzbar
    • Entfall einer Planungsrechnung
    • die neuen Maßnahmen gelten auch für bereits gestellte Anträge

Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter folgendem Link:
https://www.aws.at/aws-garantie/ueberbrueckungsgarantie/
Infoblatt - Kreditgarantie AWS (UPDATE 17.03.2020 17:00)
File Size: 262 kb
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AWS - Richtlinie zur Bundeshaftung
File Size: 137 kb
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4.2) OEHT - Bundeshaftungen

Für Tourismus- und Freizeitbetriebe gibt es eine eigene Fördermöglichkeit durch die OEHT. Weitere Informationen können Sie unserem Infoblatt für Kreditgarantien der OEHT entnehmen. Die Eckpunkte für diese Förderungen sind folgende:
​
  • Bundeshaftung über 80% des Überbrückungskredites.
  • Die Laufzeit beträgt 36 Monate.
  • Die maximale Kredithöhe beträgt € 500.000,-

Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter folgendem Link:
https://www.oeht.at/produkte/coronavirus-massnahmenpaket-fuer-den-tourismus/
Infoblatt - Kreditgarantie OEHT (Stand 17.03.)
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4.3) OeKB - Kreditrahmen für Exportunternehmen

Seit 18.03. besteht die Möglichkeit für Exportunternehmen einen Betriebsmittelkredit bei der Österreichischen Kontrollbank zu beantragen. Die Vorgehensweise ist dabei ähnlich wie bei den Kreditgarantien, da der Antrag mittels Hausbank gestellt wird. Die Eckpunkte sind folgende:
  • Voraussetzung ist Exporttätigkeit und der Nachweis, dass das Unternehmen vor der Corona-Krise wirtschaftlich gesund war
  • Kreditrahmen iHv. 10% (große Unternehmen) bzw. 15% (kleine und mittlere Unternehmen) der Exportumsätze
  • Laufzeit 2 Jahre mit Verlängerungsoption
  • maximal € 60 Mio. pro Kunde
  • mit Bundeshaftung kombinierbar (siehe AWS - Bundeshaftung)
Weitere Informationen können Sie unserem Infoblatt bzw. der Homepage der OeKB entnehmen, die unter folgendem Link abrufbar ist:
https://www.oekb.at/oekb-gruppe/news-und-wissen/news/2020/covid-19-hilfe.html
infoblatt_-_oekb_betriebsmittelkredite_für_exportwirtschaft__stand_18.03._.pdf
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5.) Stundung/Ratenzahlung/Änderung von Sozialversicherungsbeiträgen

Ein eigener Härtefonds in der Höhe von 50 Millionen Euro steht für Klein- und Mittelgroße Betriebe (KMUs) zur Verfügung. Ab sofort ist es daher möglich seine Sozialversicherungsbeiträge zu stunden, sowie die vorläufige Beitragsgrundlage herabzusetzen bzw. sollen auch keine Verzugszinsen verrechnet werden. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt für Sozialversicherungsbeiträge!

​Von Seiten der ÖGK ist uns (mit Stand 17.03.) bekanntgegeben worden, dass ausständige Beiträge derzeit nicht eingemahnt werden, nicht oder zu spät eingezahlte Beiträge werden automatisch gestundet. Weiters werden Ratenzahlungen formlos akzeptiert und es kommt zu keinerlei Eintreibungsmaßnahmen oder Insolvenzanträgen durch die ÖGK. Anbei finden Sie auch ein allgemeines Informationsblatt der ÖGK (ehemals GKK).
Infoblatt - Sozialversicherungen (SVS & ÖGK) (Stand 17.03.)
File Size: 213 kb
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ÖGK Information für Unternehmen
File Size: 342 kb
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6.) Stundung/Ratenzahlung/Änderung bei Finanzamtszahlungen

Es besteht die Möglichkeit bei Finanzamtszahlungen (Est, KöSt, USt, LSt etc.) Stundungen, Ratenzahlungen und Änderungen der Vorauszahlungen zu erreichen. Diese sind überblicksmäßig folgende:
  • ESt-/KöSt Vorauszahlungen
    • Möglichkeit zur Herabsetzung bzw. Festsetzung mit € 0,-
    • Antrag kann bis 31.10.2020 gestellt werden
    • keine Nachforderunszinsen bei zu geringer Vorauszahlung
  • Abgabeneinhebung
    • kann auf Antrag die Entrichtung von Abgaben hinausschieben (Stundung) bzw. Raten vereinbaren
    • Stundung bzw. Ratenzahlung ist bis längstens 30.09.2020 möglich
    • auf Antrag kann von Stundungszinsen abgesehen werden
    • Säumniszuschläge können storniert werden
  • Erstreckung der Frist für die Einreichung von Jahresabgabenerklärungen
    • die Frist für die Jahressteuererklärung für 2019 ist statt wie bisher Ende April bzw. Juni bis 31.08.2020 erstreckbar
  • Verspätungszuschläge
    • es soll zu keinen Verspätungszuschlägen kommen, wenn eine Fristenversäumung vor dem 01.09.2020 eintritt

ACHTUNG: Voraussetzung für diese Sonderregelungen ist die Betroffenheit durch das Corona-Virus.

Gerne erledigen wir für Sie die jeweiligen Ansuchen und bitten dafür um Kontaktaufnahme mit unseren Mitarbeitern.

weitere Informationen finden Sie außerdem auf der Homepage des BMF, bzw. unter folgendem Link:
https://www.bmf.gv.at/public/informationen/coronavirus-hilfe.html

Weiters finden Sie hier ein Kombiformular für die genannten Maßnahmen, dass Sie allerdings nur dann verwenden sollen, wenn Sie nicht über FinanzOnline verfügen. Bei der Vorlage müssen Sie nur noch ankreuzen, welche Erleichterungen Sie in Anspruch nehmen wollen. Zur Übermittlung an das BMF können Sie den Antrag an corona@bmf.gv.at senden.
BMF - Information zu Sonderregelungen (Stand 25.03.)
File Size: 167 kb
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BMF - kombinierter Antrag Corona (Stand 25.03.)
File Size: 177 kb
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7.) Aussetzen von Kreditraten, Mieten etc.

Nach Informationen der WKO ist es vom Einzelfall abhängig, ob Mieten, Leasing- oder Kreditraten für den Zeitraum von Geschäftsschließungen ausgesetzt werden können. Wir empfehlen Ihnen daher sich mit Ihrer Bank oder Ihrem Vermieter in Verbindung zu setzen, um eine Lösung zu finden. Das Aussetzen von Mieten kommt allerdings nur in Frage, wenn Sie Ihr Geschäftslokal aufgrund von behördlichen Schließungen nicht nutzen dürfen!
 

8.) Investitionsprämie

Anträge zur Investitionsprämie des AWS sind ab dem 01.09.2020 bis spätestens 28.02.2021 einzubringen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des AWS:
https://www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/ 

Einen ersten Überblick gibt Ihnen die nachfolgende Grafik des AWS:
Bild
 
​Weitere (vor allem immer aktuelle) Informationen erhalten Sie unter folgenden Links:

Allgemeine Informationen:
https://www.oesterreich.gv.at
https://www.wko.at/service/corona-hilfspaket-unternehmen.html
Corona-Kurzarbeit:
https://www.wko.at/service/corona-kurzarbeit.html
Überbrückungskredite/Garantien:
https://www.aws.at/aws-garantie/ueberbrueckungsgarantie/
https://www.oeht.at/produkte/coronavirus-massnahmenpaket-fuer-den-tourismus/
Sozialversicherungsbeiträge:
https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.857727&portal=svsportal
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.857807&portal=oegkportal
Finanzamtszahlungen:
https://www.bmf.gv.at/public/informationen/coronavirus-hilfe.html

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