Ende der Übergangsfrist für die Verwendung von EORI-Nummern
- Die EU hat mit 1.7.2009 eine einheitliche Registrierungs- und Identifikationsnummer (EORI-Nummer) eingeführt, die jedem Wirtschaftsbeteiligten und gegebenenfalls jeder anderen Person als gemeinschaftsweites Identifikationszeichen in ihren Beziehungen mit den Zollbehörden in der gesamten EU dient.
- Dadurch kann jeder Wirtschaftsbeteiligte in seiner Beziehungen mit den Zollbehörden in der gesamten EU jeweils anhand einer einzigen Nummer identifiziert werden.
- Ab 1.7.2010 muss die EORI-Nummer gegenüber den EU-Zollbehörden verpflichtend angegeben werden!
SK-CMS by Webdesign SchwarzerKater.at - Artikel ID: 61 (Letzte Änderung: 07.06.2011 12:07:22)